Sonstiges
Harzbenutzung
Harz in Mülheimer Sporthallen: Der VMH weist daraufhin, dass die Harzbenutzung in allen Mülheimer Sporthallen verboten ist.
Für Mannschaften auf HVN- Ebene bietet der MSS den Vereinen eine "Haftmittelvereinbarung" an. Anschließend werden Freigaben entsprechend der Nutzung für diese Mannschaften erteilt.
Für alle anderen Mannschaften bleibt das Haftmittelverbot bestehen. Zuwiderhandlungen führen zu Ordnungsstrafen.
Die Vergabe der Trainingszeiten erfolgt zentral durch den VMH nach folgenden Kriterien:
Männer und Frauen:
Oberliga | 3 Einheiten |
Verbandsliga | 2 Einheiten |
Landesliga | 2 Einheiten |
Bezirksliga** | 1 Einheit |
Kreisliga | 1 Einheit |
Kreisklasse | 1 Einheit |
** bei Überhang werden 2 Einheiten vergeben, wobei erste Mannschaften bevorzugt werden.
Jugend:
HVN / Oberliga A, B, C-Jugend |
2 Einheiten in jeweils großer Halle |
Kreisebene A,B,C |
1x große Halle, zusätzlich 1x kleine Halle |
Kreisebene D,E,F |
1 Einheit, bei Überhang 2 Einheiten, Hallengröße nach Verfügbarkeit und Spieleranzahl auch kleine Halle/ halbe Halle möglich. |
Ballspielgruppen, Handballkindergarten |
1 Einheit, 60- 90 Minuten Turnhalle oder halbe große Halle nach Verfügbarkeit und Spieleranzahl |
Weitere Kriterien für die Verteilung: