Verband Mülheimer Handballvereine e.V.

Sonstiges

Harzbenutzung

Harz in Mülheimer Sporthallen: Der VMH weist  daraufhin, dass die Harzbenutzung in allen Mülheimer Sporthallen verboten ist.

Für Mannschaften auf HVN- Ebene bietet der MSS den Vereinen eine "Haftmittelvereinbarung" an. Anschließend werden Freigaben entsprechend der Nutzung für diese Mannschaften erteilt.

Für alle anderen Mannschaften bleibt das Haftmittelverbot bestehen. Zuwiderhandlungen führen zu Ordnungsstrafen.

Die Vergabe der Trainingszeiten erfolgt zentral durch den VMH nach folgenden Kriterien:


Männer und Frauen:

Oberliga 3 Einheiten
Verbandsliga 2 Einheiten
Landesliga 2 Einheiten
Bezirksliga** 1 Einheit
Kreisliga 1 Einheit
Kreisklasse 1 Einheit
* 3. und 4. Mannschaften können in einer großen Halle auch zusammen trainieren
** bei Überhang werden 2 Einheiten vergeben, wobei erste Mannschaften bevorzugt werden.

 

Jugend:

HVN / Oberliga A, B,  C-Jugend

2 Einheiten in jeweils großer Halle

Kreisebene A,B,C

1x große Halle, zusätzlich 1x kleine Halle

Kreisebene  D,E,F

1 Einheit, bei Überhang 2 Einheiten, Hallengröße nach Verfügbarkeit und Spieleranzahl auch kleine Halle/ halbe Halle möglich.

Ballspielgruppen, Handballkindergarten

1 Einheit, 60- 90 Minuten Turnhalle oder halbe große Halle nach Verfügbarkeit und Spieleranzahl

Weitere Kriterien für die Verteilung:

  • Die Zeiten von 16:30-18:00 Uhr und 18:00-19:30 Uhr werden ausschließlich an Jugendmannschaften vergeben. Vergabe an Senioren nur dann, wenn die Jugend versorgt ist!
  • 16:30-18:00 vorzugsweise an Anfänger, F, E, mit Einschränkung D- Jugend, 18:00-19:30 Uhr für D, C, B, A- Jugend
  • Bei städteübergreifenden Spielgemeinschaften wird ein Beitrag der Partnerstadt erwartet. Üblicherweise beträgt dieser 50% der Hallenzeiten. In Einzelfällen kann davon in Abhängigkeit der Anzahl Spieler pro Stammverein abgewichen werden.
  • Anspruch auf eine alleinige Hallennutzung besteht nur, wenn regelmäßig mindestens 12 Aktive beim Training sind.
  • Bei geringer Mannschaftsstärke können große Hallen auch geteilt werden (Jugend und Senioren).
  • Bei vereinsübergreifender Hallenteilung wird im Jugendbereich darauf geachtet, dass dadurch Vereinswechsel nicht gefördert werden.